4. Sitzung – Abstimmung unserem Antrag für mehr Bürgerbeteiligung

Die Königsdisziplin der Politik ist ja bekanntlich Kompromisse und Ablehnungen als Erfolge zu feiern.
Wir versuchen das mal.

Fragestunde: Ja, Abstimmung: Jein

Wir freuen uns sehr, dass unser erster Antrag im neu gewählten Stadtrat auf so viel positive Resonanz gestoßen ist. Mit der Fragestunde und der Anhörung haben wir zwei Instrumente der Bürgerbeteiligung vorgeschlagen. Die Verwaltung hat diese in sehr kurzer Zeit geprüft und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Hierfür bedanken wir uns recht herzlich.

Unsere Anmerkungen zur „Fragestunde“:
Diese entspricht nun nicht mehr so ganz dem eigentlichen Grundgedanken eines einfachen und niederschwelligen Formats, denn wir wollten diese ja unmittelbar vor jeder Stadtratssitzung unter Anwesenheit des gesamten Stadtrats. So ist das dreimonatige Intervall 45 Min. vor der eigentlichen Sitzung ein Kompromiss mit dem wir aber gut leben können. Nachdem sich der Stadtrat einstimmig für die von uns vorgeschlagene 18-monatigen Testphase ausgesprochen hat, hoffen wir natürlich, dass das Angebot nicht nur von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen wird, sondern auch bei den Mitgliedern des Stadtrats das Interesse besteht, sich die Wünsche, Fragen und Anregungen vor Ort anzuhören. Und vielleicht probiert die Verwaltung ja auch das monatliche Format noch aus, um dann herauszufinden, wie dieses Beteiligungsformat am besten zu Pfarrkirchen passt.

Bei der Anhörung hingegen war die Ablehnung größer.
Von Seiten der Verwaltung wurde dieser Punkt aus zweierlei Gründen abgelehnt, die sich unserer Meinung aber gegenseitig widersprechen. Zum einen wurde beanstandet, dass ein generelles Rederecht in Gremiumssitzungen der repräsentativen Demokratie widerspricht, zum anderen wurde betont, dass es ein vergleichbares Angebot bereits in der Geschäftsordnung verankert ist.

Daher unser Antrag noch einmal im Wortlaut:
„Der Stadtrat kann betroffenen Personen und Personengruppen Gelegenheit geben, ihre Auffassung im Stadtrat vorzutragen (Anhörung). Über die Anhörung im Einzelfall entscheidet der Stadtrat auf Antrag des Vorsitzenden, eines Stadtrats, einer Stadträtin oder betroffener Personen und Personengruppen.“

Und der zitierte §28 der Pfarrkirchner Geschäftsordnung:
„Soweit erforderlich, können auf Anordnung des Vorsitzenden oder auf Beschluss des Stadtrats Sachverständige zugezogen und gutachtlich gehört werden. Entsprechendes gilt für sonstige sachkundige Personen.“

Auf unsere Anfrage hin bestätigte uns die Geschäftsleiterin, das bei „sachkundige Personen“ davon ausgegangen wird, dass hier auch „betroffene Personen“ gemeint sind. Aus unserer Sicht unterscheidet sich unser Antrag daher nur dadurch, dass Personen nicht „pro aktiv“ ein Rederecht beantragen können und wir das bestehende Angebot klarer kommunizieren wollten.
Unbeeindruckt von dieser (zumindest für uns) neuen Erkenntnis zeigte sich jedoch Stadträtin und stellv. Landrätin Edeltraud Plattner (CSU) und nannte die „Anhörung“ eine „Diskreditierung des Gremiums“. Wir sehen sie als Bereicherung.
Bleibt die spannende Frage, was die neue Referentin für Agenda 21 und Bürgerbeteiligung, Frau Anja Gaßner (JL/BL) zu den beiden Formaten zu sagen hatte. Und es bleibt spannend, denn sie meldete sich bei der Diskussion nicht zu Wort. Mit 5 Gegenstimmen (vielen Dank an die Kollegin und den Kollegen der SPD) wurde die „Anhörung“ abgelehnt.

Wir verbuchen es dennoch gerne als Erfolg.

Zum Artikel in der PNP:
https://www.pnp.de/…/Fragestunde-ja-Anhoerung-nein-3742578.…

Zum Antrag:
https://gruene-pfarrkirchen.de/…/2-sitzung-1-antrag-fuer-…/…

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